AGB

die Elektriker

ANGEBOT-/AUFTRAGSBEDINGUNGEN
 
1.0 Unsere Angebote sind freibleibend und haben eine Woche Gültigkeit. Zwischenverkauf ist vorbehalten. Die angebotenen Massen und Einbaumaße sind auftragsnahe geschätzt und sind vor Auftragserteilung zu prüfen. Mit der Auftragserteilung werden unsere Auftrags-u. Zahlungsbedingungen sowie sonstige Vereinbarungen ausdrücklich anerkannt. Unsere Angebote u. Entwurfsunterlagen dürfen nicht vervielfältigt, noch dritten Personen zugänglich gemacht werden. Bei Nichterteilung des Auftrages erwarten wir unsere Unterlagen zurück.
 
1.1 Die Höhe der Mehrwertsteuer und / oder des DEL-Kupferpreis richtet sich nach der zum Zeitpunkt der jeweiligen Rechnungsstellung geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer sowie dem zum Lieferzeitpunkt gültigen DEL-Kupferpreis.
 
2.0 Es gelten ausschließlich unsere Auftragsbedingungen, diese haben Vorrang vor Bedingungen des Auftraggebers.
 
3.0 Teilzahlungen Eine Voraus-/Abschlagszahlung über 10% der Auftragssumme innerhalb 15 Tage nach Auftragserteilung, oder spätestens 60 Tage vor Lieferung fällig. Weitere Teilzahlungen werden wie folgt innerhalb 15 Tage nach Rechnungsstellung fällig
30%    der Auftragssumme bei Ausführungsbeginn
30%   der Auftragssumme nach Rohbaumontage
20%    der Auftragssumme nach Endmontage
 
3.1 Die Restsumme ist nach Fertigstellung und Rechnungsvorlage zahlbar in 15 Tagen.
 
3.2 Weitere Voraus- u. Abschlagszahlungen, insbesondere bei mehreren Bauabschnitten, längeren Bauphasen und/oder entsprechenden Bauverzögerungen, bleiben entsprechend dem Leistungsstand
bis 95% der Auftragssumme ausdrücklich vorbehalten. Zahlungen erbitten wir per Überweisung oder als Barzahlung, Scheckzahlung wird nicht akzeptiert. Werden Zahlungen nicht vollständig oder fristgerecht geleistet sind wir nach erfolgter Nachfrist berechtigt die Arbeiten ruhen zu lassen oder den Auftrag zu kündigen und Schadenersatz zu fordern. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß § 288 BGB. Die Geltendmachung
weiterer Verzugsschäden bleibt vorbehalten.
 
4.0 Ein außerordentliches, verlängertes Eigentumsvorbehaltsrecht, bis zur vollständigen Zahlung ist ausdrücklich vereinbart. Werden Zahlungen trotz Nachfrist nicht termingerecht oder vollständig

geleistet gestattet der Auftraggeber bereits heute unwiderruflich den Auftragnehmer die Demontage und Rücknahme aller Gegenstände die ohne wesentliche Beschädigung des Baukörpers- oder anderer Gewerke vorgenommen werden können. Über die zurückgenommenen Waren wird unter Abzug der angefallenen Kosten und Wertminderungen eine Gutschrift erteilt.
 
5.0 Im Angebot enthalten sind die Transport-, Beschaffungs- u. soweit ausgewiesen die Montagekosten, die Inbetriebnahme und eine Einweisung.
 
5.1. Unsere Montagepreise sind so kalkuliert, dass ausschließlich durch uns geliefertes Material eingebaut wird.
 
5.2 Schalldämm- und Brandschutzmaßnahmen entsprechen den gesetzlichen Mindestanforderungen. Weitergehende Schalldämm-/Brandschutz oder Maßnahmen für schutzbedürftige Räume müssen gesondert vereinbart werden.
 
6.0 Nicht enthalten sind Mauer- Putz- und Stemmarbeiten / Restaurierung ausgenommen, hierfür sind gesonderte Positionen im Angebot enthalten und diese werden beauftragt.

6.1 Für verdeckte Mängel an bestehenden baulichen Anlagen, unzureichende Vorleistungen anderer Gewerke oder nicht erkannte Leitungsführungen übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.
 
7.0 Leistungsänderungen und zusätzliche Leistungen
 
7.1 Verlangt der Verbraucher eine Änderung der vertraglich festgelegten Leistung oder ist zur Ausführung der vertraglichen Leistung eine bisher nicht vereinbarte Leistung auf Verlangen des Verbrauchers erforderlich, ist dem Verbraucher vor Leistungsausführung ein schriftliches Angebot vorzulegen. Vor Rückgabe des unterschriebenen Angebots oder Einigung darüber ist der Unternehmer nicht zur Ausführung verpflichtet. Die Höhe des Preises soll vor Ausführung, hilfsweise nach Ausführung erzielt werden. Wird keine Einigung erzielt, gilt die gesetzliche Regelung des § 632 Abs. 2 BGB. 

 

7.2 Wünscht der Verbraucher eine bisher nicht vereinbarte zusätzliche Leistung soll wie unter 7.1 verfahren werden.
 
7.3 Soweit Neben- oder Hilfsarbeiten anfallen, die nicht in der Leistungsbeschreibung enthalten sind, können diese nach ausdrücklicher Vereinbarung, schriftlich oder mündlich, zu den vereinbarten Stundensätzen ausgeführt und zu den vom Auftraggeber bestätigten Regie- oder Stundenlohnzettel abgerechnet werden.
 

7.4 zusätzlich verwendete Materialien, Ersatzteile und Hilfsstoffe in geringen Umfang, bis ca. 10% der ursprünglichen Auftragssumme, werden nach tatsächlichem Verbrauch auf der Grundlage einschlägiger Großhandelspreislisten abgerechnet.
 
7.5 In allen vorgenannten Fällen 7.1 bis 7.4 sind mündlich getroffene Individualvereinbarungen vorrangig und gültig.
 
7.6 Der Auftragnehmer behält sich eine Weitergabe, auch von Teilleistungen, an einem Nachunternehmen vor.
 
8.0 ABNAHME
 
Mit der Inbetriebnahme bzw. Einweisung gilt das Werk als abgenommen, sofern der Auftraggeber
nicht innerhalb von 7 Kalendertagen wesentliche Mängel schriftlich rügt oder eine förmliche
Abnahme vereinbart wurde.
 
8.1 Es wird ausdrücklich auf das gesetzliche Mängelhaftungsrecht gemäß §§ 633 ff. BGB hingewiesen sowie auf unsere AGB. Alle sonstigen Bedingungen und Gewährleistungen richten sich bei Werkverträgen vorrangig nach den Regeln des "Werkvertragsrechtes des Bürgerlichen Gesetzbuches, BGB"
 
8.2 Wir geben für unsere werkvertraglichen Leistungen keine Garantien im Sinne von § 443 BGB.
 
8.3 Werbeaussagen und/oder Garantieerklärungen von Lieferanten und Herstellern über Haltbarkeit, Beschaffenheit seiner Produkte, werden generell nicht zu einer vereinbarten Beschaffenheit des Werkvertrages.
 
8.4 Für die technischen Geräte müssen zur Gewährleitungsansprüche die üblichen und insbesondere die vom Hersteller vorgeschriebenen Wartungen und Überprüfungen, durch den Auftragnehmer
oder vom Hersteller autorisierten, fachkundigen Personen, innerhalb der bezeichneten Fristen durchgeführt werden. Ansonsten können Herstellergarantien entfallen oder eingeschränkt werden. Die gesetzliche Gewährleistung bleibt hiervon unberührt..
 
8.5 Bei reinen Kaufgeschäften ohne Montageleistungen gelten ausschließlich die Gesetze des "Kaufvertragsrechtes des BGB"

8.6 Herstellerangaben aus Werbeunterlagen und/oder Produktbeschreibungen zur Beschaffen- und Haltbarkeit seines Produktes werden generell nicht zu einer vereinbarten Beschaffenheit des Werkvertrages.

 
9.0 Bei Beschwerden wendet sich der Verbraucher direkt an den Unternehmer, telefonisch oder auf andere Weise.
 
9.1 Sofern der Verbraucher über Kundendienstleistungen oder andere Leistungen des Unternehmers, wie z.B. Wartungen von haustechnischen Anlagen, informiert werden will, bittet der Unternehmer um Mitteilung. Der Unternehmer wird den Verbraucher umgehend informieren.
 
10.0 Die Einholung behördlicher Genehmigungen obliegt erforderlichenfalls dem Käufer. Sollte die Eignung des Grundstückes zweifelhaft sein (Grundwasser, Felsen usw.) sollte der Käufer eine Bodenuntersuchung oder ein Bodengutachten einholen.

 

10.1 Liefer- und Ausführungstermine sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden. Verzögerungen durch höhere Gewalt, Lieferengpässe, behördliche Auflagen oder fehlende Mitwirkung des Auftraggebers verlängern die Ausführungsfrist entsprechend.

 

10.2 Der Auftraggeber stellt sicher, dass die Baustelle zum vereinbarten Termin zugänglich, frei von Behinderungen und ausreichend mit Strom und Licht versorgt ist.

 

10.3 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist – soweit gesetzlich zulässig – Bamberg.
 
11.0 Sollten einzelne Bestimmungen oder Erklärungen dieser Bedingungen ungültig sein oder werden, so sollen alle anderen Regeln weiterhin gültig bleiben. Für die ungültigen Regelung/Bedingung soll eine Regelung vereinbart werden, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Vereinbarung am nächsten kommt.
 
11.1 Der Auftragnehmer ist weder gesetzlich verpflichtet noch beteiligt er sich freiwillig an Verbraucherschlichtungsverfahren nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG).
 

 
12.0 Datenschutz
 
INFORMATIONEN zur Datenerhebung gemäß Artikel 13 DSGVO
Die Firma Elektro Jungkunz - Die Elektriker GmbH & Co. KG, im Kulm 17, 96170 Priesendorf erhebt Ihre Daten zum Zweck der Vertragsdurchführung, zur Erfüllung ihrer vertraglichen und vorvertraglichen Pflichten, die Datenerhebung und Datenverarbeitung ist für die Durchführung des Vertrags erforderlich und beruht auf Art. 6 Abs 1 lit. b DSGVO. Eine Weitergabe der Daten an Dritte findet nicht statt.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind.
 
Sie haben das Recht, der Verwendung Ihrer Daten zum Zweck der Direktwerbung jederzeit zu widersprechen. Zudem sind Sie berechtigt, Auskunft der bei uns über Sie gespeicherten Daten zu beantragen sowie bei Unrichtigkeit der Daten die Berichtigung oder bei unzulässiger Datenspeicherung die Löschung der Daten zu fordern. Sie können unseren Datenschutzbeauftragten unter mail@die-elektriker.org erreichen. Ihnen steht des Weiteren eine Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde zu.
 

Widerrufsbelehrung
 
13.0 Widerrufsrecht: Sie haben das Recht, binnen 14 Tage ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Sie beginnt
nicht zu laufen, bevor Sie diese Belehrung in Textform erhalten haben. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, die Firma die Elektriker, mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Erklärung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

 
13.1 Folgen des Widerrufs: Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich zurückzuzahlen. Sie müssen uns im Falle des Widerrufs alle Leistungen zurückgeben, die Sie bis zum Widerruf von uns erhalten haben. Ist die Rückgewähr einer Leistung ihrer Natur nach ausgeschlossen, lassen sich etwa verwendete Baumaterialien nicht ohne Zerstörung entfernen, müssen Sie Wertersatz dafür bezahlen.
 

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Wir stehen Ihnen gerne telefonisch und per E-Mail zur Verfügung.

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